unser RA möchte ein KFA über ein Beschwerdeverfahren beim Gericht einreichen und diktierte folgende Gebühren:
1,3 VG 3100, 1,2 TG 3104 sowie Ausl. und USt.
Jetzt ist er nicht mehr im Büro und ich bin etwas verwirrt. Wird in Beschwerdeverfahren nicht nach Abschnitt 5 abgerechnet?
Also ich hätte gesagt, ich rechne wie folgt ab: 0,5 VG 3500. Eine Terminsgebühr nach 3513 würde ich persönlich nicht abrechnen, weil es keinen mündlichen Termin gab. Die Beschwerde wurde vom AG nicht abgeholfen und vom OLG so bestätigt.
Vorab schonmal Dankeschön
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