Mehrvergleich, Quotelung Vergleichskosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sindy2606
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#1

09.08.2022, 08:09

Hallo,

ich könnte eure Hilfe gebrauchen.

Wir haben einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Der Streitwert wurde für den Rechtsstreit auf 35.000,00 € festgesetzt und für den Vergleich auf 87.000,00 €. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben und die Kosten des Vergleiches werden gequotelt.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie der Kostenfestsetzungsantrag aussehen soll. Mir wurde gesagt, dass ich alle Gebühren in die Berechnung aufnehmen soll und die Rechtspflegerin dann die entsprechende Berechnung der Vergleichskosten vornimmt. Wisst ihr ob das zutreffend ist bzw. hatte schon einmal jemand so eine Konstellation?

Vielen Dank für eure Hilfe.
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icerose
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#2

09.08.2022, 10:22

Das kommt schon recht häufig vor.
Ich würde schon einen vollständigen Kfa (mit allen Gebühren) einreichen. Immerhin sind Vergleichskosten die 0,8 VG, ein Teil der TG und die Einigungsgebühren. Die nimmt sich der Rechtspfleger dann raus für den Ausgleich.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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