Stellungnahme zum Gesuch um Verfahrenskostenhilfe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Steffie280986
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#1

12.05.2022, 12:25

Hallo meine lieben Schlaubi-Schlümpfe :wink1
ich stehe gerade total auf dem Schlauch...

Leider bin ich seit kurzem alleine in der Kanzlei und muss verstärkt auf Hilfe von Außen also von euch hoffen :lol:

Ich habe einen Antrag wegen Kindsunterhalt/Unterhalt und Verfahrenskostenhilfeantrag bekommen und soll zu diesem Stellung nehmen.
Es ist aber keine Erklärung und/oder Belege dabei, nur der Hinweis im Antrag der Gegenseite, dass Verfahrenskostenhilfe beantragt wird.
Wie soll ich denn darauf Stellung nehmen?
Oder dient das nur der Form halber?

Meine Anwältin in diesem Gebiet ist selbst ganz frisch aus dem Studium raus und verlässt sich da auf meine Hilfe, leider habe ich im Familienrecht bislang keinerlei Erfahrung.

Vielen lieben Dank bereits vorab für euer Feedback :thx
Husky98
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#2

12.05.2022, 12:39

Es kommt zunächst darauf an, ob die Gegenseite ihren Sachantrag von der vorherigen Bewilligung der VKH abhängig gemacht hat.
Wenn ja, könnt Ihr erst einmal nur zur Erfolgsaussicht für die VKH Stellung nehmen.
Wenn nein, ist der Sachantrag unbedingt gestellt, sodass sich die Stellungnahme unmittelbar auf dessen Inhalt bezieht.
Welche der beiden Varianten vorliegt, sollte sich eigentlich sowohl aus dem Schreiben der Gegenseite als auch aus der Verfügung des Gerichts ergeben.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
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