Kirchengerichtshof Abrechnung RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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TH-NR
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#1

28.01.2022, 11:03

Hallo :wink2

Wir haben zunächst ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle des Diakonischen Werkes in Düsseldorf geführt und anschließend das Verfahren vor dem Kirchengerichtshof.

Ich habe das Internet bereits durchforstet und finde leider gar nichts dazu, wie man diese Sachen abrechnet.

Für das Schlichtungsverfahren würde ich evtl. nach 2303 RVG abrechnen, bin mir da aber auch nicht zu 100 Prozent sicher. Und hinsichtlich des Verfahrens vor dem Kirchengerichtshof stehe ich komplett auf dem Schlauch.

Wer kann mir helfen :kopfkratz
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#2

28.01.2022, 11:18

Ist das was disziplinarrechtliches? Dann wohl nach Teil 6.
TH-NR
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#3

28.01.2022, 11:32

Nein, leider nicht. Wir haben die Mitarbeitervertretung eines Hospiz vertreten. Die Dienststellenleitung hat ein Verfahren eingeleitet. Es ging um die Zustimmung zur Einführung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes .
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#4

28.01.2022, 12:03

Hm, wenn ich das richtig sehe, gibt es für kirchenrechtliche Verfahren keine Regelung, und es wird mehr oder weniger das RVG "analog" herangezogen. Dann musst Du hier wohl die Gebühren nach Teil 2 und 3 abrechnen, die auch in einem arbeitsrechtlichen Schlichtungs- und Streitverfahren angefallen wären.

Ich sage mal nicht, was ich vom Extrasüppchen Kirchenrecht halte. Offenbar weigert man sich dort ja sogar, Streitwerte für die Anwaltskosten festzusetzen.
TH-NR
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#5

28.01.2022, 12:48

Vielen lieben Dank!! Dann werde ich das jetzt so machen. Mit der Festsetzung der Streitwerte hatten wir Gott sei Dank keine Probleme.
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