KfA Mahnverfahren - streitiges Verfahren - Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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P_S
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#1

25.11.2021, 15:05

Hallöchen,

ich hätte da mal eine Frage bezügliche eines Kostenfestsetzungsantrags, da ich mit den Gebühren und den KfAs ein wenig auf dem Kriegsfuß stehe aber die Kollegin die eigentlich dafür zuständig ist, ist länger erkrankt und jetzt soll ich das machen :motz

Der Fall ist wie folgt:

Mandant kommt mit außergerichtlichem Aufforderungsschreiben zu uns und wir melden uns für Ihn beim gegnerischen RA. Der fackelt nicht lange und beantragt Mahnbescheid. Gegen den haben wir Widerspruch eingelegt woraufhin der Gegner die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat. Inhalt der Anspruchsbegründung ist HF 2.140,51 € plus außergerichtliche Anwaltskosten 179,27 € und dass der Beklagte die Kosten trägt (wie ja eigentliche immer beantragt wird). Nach streitiger Verhandlung einigen sich die Parteien auf Zahlung von 1500 € und die Kosten werden geteilt. Der Beklagte zahlt zu 70 % und der Kläger zu 30 %.

Jetzt soll ich einen Kostenausgleichsantrag stellen.

Ich würde wie folgt beantragen:

Gegenstandswert 2.140,51 €

0,5 VG 3307 (für Widerspruch)
3100 VG (streitiges Verfahren)
0,5 Anrechnung der VG für Wiederspruch
1,2 TG 3104
1,0 EG 1003
P+T
MwSt.

Hab ich noch irgendwas vergessen?
Muss ich die Geschäftsgebühr irgendwie anrechnen?
Muss ich die Widerspruchsgebühr mit aufnehmen obwohl sie dann wieder weg fällt?
Bekomme ich zwei mal P+T?

:kopfkratz

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe.
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#2

26.11.2021, 12:55

Sieht vollständig aus.
Nein, eine Anrechnung nur wenn gezahlt, tituliert oder anerkannt. Da ihr den Beklagten vertretet, trifft davon nix zu.
Ja, genau wegen der P+T würde ich die Widerspruchsgeb. mit aufnehmen, dann bleiben nämlich 2 x P+T.

Beim KAA der Gegenseite wäre zu prüfen, ob die GG angerechnet werden muss, je nachdem, wie der Vergleichsbetrag berechnet wurde, erfolgt keine Anrechnung.
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P_S
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#3

29.11.2021, 09:30

Alles klar danke für die schnelle Antwort
:thx
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