Interessenausgleich & Sozialplan

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
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#1

25.10.2021, 09:17

Guten Morgen @all :wink1

ich habe hier eine Sache auf dem Tisch, wo ich mir mit dem SW nicht sicher bin.

Für eine Firma haben wir den Sozialplan erstellt und den Interessenausgleich, sowie die Verhandlungen geführt. Jetzt würde ich die Sache gerne abrechnen, aber mein Chef und ich sind uns nicht so ganz sicher, welchen Streitwert wir nehmen können.

Ich bin dafür, die Summe aus dem Sozialplan zugrunde zu legen und eine 1,8 Gebühr zu nehmen für die Mitverhandlung des Interessenausgleiches. Mein Chef meint, er hat mal gelesen, dass man pro MA 4.000,00 € zugrunde legen kann. Das wäre natürlich wesentlich mehr als die Abfindungsgesamtsumme gemäß Sozialplan.

Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht und kann mir helfen?

Vielen lieben Dank.
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
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