Hallo,
muss ein Vergleich abrechnen:
Verfahren 20.000,00
Vergleich 30.500,00
Ist das richtig
1,3 aus 20.000,00
0,8 aus 10.500,00
1,2 aus 20.00,00
1,0 aus 30.500,00
1,5 aus 10.500,00
abrechnung
- Adora Belle
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Auf keinen Fall.
- icerose
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Machst du noch einen Vorschlag oder gibst du uns mehr Input, um dir auf die Sprünge zu helfen?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- icerose
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Uih, das wird ja immer falscher.
Versuch es doch mal so:
1,3 aus 20.000
0,8 aus 10.500
§ 15 Abs. 3 RVG - max. 1,3 aus 30.500
1,2 aus 30.500
1,0 aus 20.000
1,5 aus 10.500
§ 15 Abs. 3 RVG - max. 1,5 aus 30.500
Dem liegt die Annahme zugrunde, dass es sich um ein normales gerichtliches Verfahren gehandelt hat und eine mündliche Verhandlung stattfand, in der der Vergleich geschlossen wurde.
Versuch es doch mal so:
1,3 aus 20.000
0,8 aus 10.500
§ 15 Abs. 3 RVG - max. 1,3 aus 30.500
1,2 aus 30.500
1,0 aus 20.000
1,5 aus 10.500
§ 15 Abs. 3 RVG - max. 1,5 aus 30.500
Dem liegt die Annahme zugrunde, dass es sich um ein normales gerichtliches Verfahren gehandelt hat und eine mündliche Verhandlung stattfand, in der der Vergleich geschlossen wurde.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück