Abrechnungen Sozialrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Krümelkekse
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#11

14.06.2021, 17:15

Hallo. Ich muss das Thema noch einmal aufgreifen und wollte nachfragen, ob jemand eine Idee hinsichtlich meines Abrechnungsproblems hat.
Ich danke für eure Hilfe. LG
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Anahid
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#12

17.06.2021, 12:31

Ich seh hier im Hinblick auf das Widerspruchsverfahren keine Einigung mit der Gegenseite. Worin soll die liegen? Ihr habt nach Deiner eigenen Aussage Widerspruch eingelegt; die Behörde hat weitere Unterlagen vorgelegt und Ihr habt daraufhin den Widerspruch zurückgezogen. Da ist für mich kein Raum für eine Einigungsgebühr. Das einzige, was zusätzlich angefallen ist, wäre das Aushandeln der Ratenzahlungsvereinbarung = EG aus einem Streitwert von 20 % der durch Ratenzahlung zu erledigenden Summe.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Krümelkekse
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#13

21.06.2021, 17:26

Danke Anahid für deine Rückmeldung. Mir ging es in dieser Sache auch tatsächlich nur um die Problematik, ob ich hinsichtlich der Ratenzahlung eine Einigungsgebühr abrechnen könnte. Ich habe im vorliegenden Fall hier allerdings Betragsrahmengebühren anzusetzen, deswegen ist doch eine EG aus 20 % der erledigenden Summe gar nicht möglich, oder?

Wäre dir dankbar, wenn du mir da noch einmal auf die Sprünge helfen könntest... LG und vielen Dank.
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Anahid
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#14

28.06.2021, 12:20

Natürlich ist das möglich. Durch die Ratenzahlung soll doch ein bestimmter Betrag ausgeglichen werden = zu erledigende Summe.
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