zwei Angelegenheiten in der Erstberatung; wie abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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un79
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#1

11.06.2021, 14:03

Hallo!

Kurze Frage, wir haben in einem Erstberatungsgespräch eine Mandantin im Familienrecht bzgl. Umgang und Unterhalt beraten. Wir haben zwei Akten angelegt. Jetzt möchte ich abrechnen und würde 2x 190,00 € abrechnen, da es zwei Angelegenheiten sind. Würdet ihr das genauso sehen? Und wenn ja, wo stehts drin, dass ich die Gebühr 2x abrechnen kann? Ich bin mir total unsicher. Oder nur 1x 190,00 € weil sie nur 1x da war?

Vielen Dank
Feldhamster
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#2

11.06.2021, 14:39

In analoger Anwendung der Rechtsprechung zur Beratungshilfe würde ich 2 Angelegenheiten annehmen, Auflistung der Rechtsprechung zB hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 47857.html

Besser wäre es natürlich gewesen, wenn man von vornherein eine klare Vergütungsvereinbarung geschlossen hätte.
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Adora Belle
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#3

11.06.2021, 15:34

Das würde ich als Mandant nicht akzeptieren. Sprecht Ihr nicht im Vorfeld über Vergütung?
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