Abrechnung Nichtzulassungsbeschwerde

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Marlen98
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#1

11.05.2021, 14:44

Hallo, ich habe erneute eine Frage.

Wir haben einen zugelassenen RA beim BGH beauftragt, für uns die Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen.

Entsteht uns für dennoch eine Gebühr dafür oder kann ich in dem Fall nur die I. Instanz sowie II. Instanz abrechnen?

Vielen Dank
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Adora Belle
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#2

11.05.2021, 15:04

Ggf. Korrespondenzanwalts-VG, die aber nicht erstattungsfähig ist.
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