Hallo, ich habe erneute eine Frage.
Wir haben einen zugelassenen RA beim BGH beauftragt, für uns die Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen.
Entsteht uns für dennoch eine Gebühr dafür oder kann ich in dem Fall nur die I. Instanz sowie II. Instanz abrechnen?
Vielen Dank
Abrechnung Nichtzulassungsbeschwerde
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ggf. Korrespondenzanwalts-VG, die aber nicht erstattungsfähig ist.