Zwei Auftraggeber - RSV - Handhabung der Rg.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sveta

#1

17.01.2017, 16:12

Hallo ans Forum,

ich habe mal wieder einen Fall, in dem ich nicht weiterkomme.

Klage beim Verwaltungsgericht, 2 Auftraggeber. Erhöhung soll gem. RA nicht durchgeführt werden. Es entsteht also eine 1,3 VG.

Beide Auftraggeber haben die gleiche RSV. RSV hat für beide dieselbe Schaden-Nr. vergeben.

Jetzt habe ich eine Rechnung auf Auftraggeber A erstellt.

Was ich nicht weiß: Müssen auf A und B jeweils Rg. ausgestellt werden über den hälftigen Betrag? Oder reicht eine Rg. (hier auf A ausgestellt)?

Für Hilfe sage ich danke.

Sveta
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#2

17.01.2017, 17:05

Wenn ich mehrere Auftraggeber habe, dann erstelle ich eine Rechnung und als Rechnungsempfänger nehme ich alle Mandanten (ergänze ich bei RAM in der Briefdatei). Unter die Rechnung schreibe ich dann, dass jeder Rechnungsempfänger als Gesamtschuldner für den Ausgleich des vollen Rechnungsbetrages haftet.
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#3

17.01.2017, 19:57

Beide Auftraggeber haben die gleiche RSV. RSV hat für beide dieselbe Schaden-Nr. vergeben.
Da würde ich dann eher zu einer Abrechnung mit Erhöhungsgebühr tendieren, wobei es merkwürdig ist, daß für zwei verschiedene Verträge nur EINE Schadennummer vergeben wird :kopfkratz
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kora
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#4

06.05.2021, 10:26

Hallo zusammen, hoffe bin hier jetzt richtig, habe lange nach einem ähnlichen Betrag gesucht.

Wir vertreten die Beklagten in einem Räumungsverfahren. Es sind 3. Auftraggeber.

2. der Auftraggeber sind rechtsschutzversichert der 3. zahlt selbst.

Es ist ein Vergleich geschlossen worden, der Streitwert beträgt 4.058,28 €, der Vergleichsmehrwert beträgt 10.000,00 €.

Wie immer, zahlen beide RS nicht die Gebühren aus dem Vergleichsmehrwert.

Nun meine Frage, wie macht Ihr das mit der Abrechnung?

Ich habe zunächst eine Rechnung über die gesamten Gebühren erstellt, also mit den Erhöhungsgebühren und habe die Prüfung nach § 15 III RVG vorgenommen. So komme ich auf Gesamtkosten in Höhe von 3.954,13 €.

Der einen RS habe ich aus dem Streitwert in Höhe von 4.058,28 €, 1,3 VG + 1,2 TG + 1,0 EG + Ausl. + Ust. = 1.414,91 € in Rechnung gestellt. Die Versicherung hat anstandslos bezahlt.

Der anderen RS habe ich die gleichen Kosten in Rechnung gestellt. Diese hat jedoch nur 500,66 € bezahlt.

Dem Mandanten, der die Kosten selbst tragen muss, habe ich den Rest von 1.124,31 € in Rechnung gestellt. Insgesamt habe ich also 3.954,13 € in Rechnung gestellt.

So nun streite ich mich mit der RS, die nur 500,66 € zahlen will. Ich kann rechnerisch nicht mal nachvollziehen, wie die darauf kommen. Die RS ist der Meinung, dass alle Gebühren nur 1x anfallen und daher nicht mehr als der bereits gezahlte Betrag gezahlt werden kann. Letztendlich habe ich ja nicht mehr in Rechnung gestellt, als angefallen ist, der Gesamtbetrag ist ja unter den 3. Auftraggebern aufgeteilt worden.

Was meint Ihr, liege ich falsch und hätte das anders abrechnen müssen?

Liebe Grüßen
Kora
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#5

06.05.2021, 22:05

Die Auftraggeber haften alle 3 als Gesamtschuldner bzgl. eurer Gebühren. D.h. eine Gesamtrechnung erteilen. Es ist dann Sache der 3 Auftraggeber, sich im Innenverhältnis zu einigen. Wenn nun 2 eine RS haben und diese nicht zahlt, würde ich den betreffenden Auftraggeber anschreiben, ihm die Sache erläutern und auffordern, selbst zu zahlen und die Sache mit seiner RS zu klären. Spätestens, wenn von den 3 Auftraggebern einer mehr zahlt als der andere, lassen manche RS mit sich reden, weil man Kunden nicht verlieren will.
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kora
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#6

10.05.2021, 09:19

@Feldhamster
Vielen Dank.

LG Kora
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