Termingebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Marlen98
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#1

06.04.2021, 14:47

Hallo :-)

Es ist ein Versäumnisurteil ergangen - Es wurde durch die Gegenseite Einspruch eingelegt - danach erfolgte die Erledigungserklärung.

Ist eine Termingebühr entstanden?

Vielen Dank ;)
Inkasso-Tante
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#2

08.04.2021, 12:33

Es gab ein Versäumnisurteil. Also gehe ich fast davon aus, dass ein Termin angesetzt war, dieser aber von der Gegenseite versäumt wurde, richtig?
Falls ja, wäre schon einmal eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 i. V. m. Nr. 3104 VV RVG entstanden.
Marlen98
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#3

09.04.2021, 11:11

Es war kein Termin angesetzt. Das VU erging ohne mündliche Verhandlung.
Feldhamster
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#4

09.04.2021, 16:39

Wenn das VU aufgrund § 331 III ZPO erging, entsteht trotzdem die TG nach 3105 Anm. 1 Nr. 2.
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