Hallo
Es ist ein Versäumnisurteil ergangen - Es wurde durch die Gegenseite Einspruch eingelegt - danach erfolgte die Erledigungserklärung.
Ist eine Termingebühr entstanden?
Vielen Dank
Termingebühr
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Es gab ein Versäumnisurteil. Also gehe ich fast davon aus, dass ein Termin angesetzt war, dieser aber von der Gegenseite versäumt wurde, richtig?
Falls ja, wäre schon einmal eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 i. V. m. Nr. 3104 VV RVG entstanden.
Falls ja, wäre schon einmal eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 i. V. m. Nr. 3104 VV RVG entstanden.
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Wenn das VU aufgrund § 331 III ZPO erging, entsteht trotzdem die TG nach 3105 Anm. 1 Nr. 2.