Abrechnung nach prozesskostenvereinbarung gegenüber Streitgenossenschaft

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jenine_98
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#1

07.04.2021, 16:16

Hallo zusammen,

ich stehe gerade total auf dem Schlauch.

In einem gerichtlichen Verfahren vertreten wir die Beklagtenpartei (GmbH), auf der Klägerseite sind zwei zusammengehörende Gbrs = eine Streitgenossenschaft. Nun wurde außergerichtlich eine Vereinbarung getroffen, in dieser wurde auch vereinbart, dass es keine Kostenfestsetzungsanträge geben wird, sondern die Kläger die Kosten der Beklagten zutragen habe.

GW ist EUR 100.000,00

Mache ich jetzt eine Rechnung an zwei Rechnungsempfänger, oder teile ich den GW durch zwei und jeder bekommt eine Rechnung?

Meine Chefin meint, da gibt es eine spezielle Art abzurechen, ich habe bislang bei meiner Recherche jedoch nichts gefunden.

Vielleicht kennt sich hier jemand aus. Viele Dank für eure Mühe ! :thx :yeah
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Adora Belle
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#2

07.04.2021, 16:43

Du schreibst eine Rechnung an die Beklagte, und die Kläger erhalten davon eine Kopie. Die können dann auswürfeln, wer wieviel davon zahlt.
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