Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Marlen98
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#1
06.04.2021, 14:47
Hallo
Es ist ein Versäumnisurteil ergangen - Es wurde durch die Gegenseite Einspruch eingelegt - danach erfolgte die Erledigungserklärung.
Ist eine Termingebühr entstanden?
Vielen Dank
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Inkasso-Tante
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#2
08.04.2021, 12:33
Es gab ein Versäumnisurteil. Also gehe ich fast davon aus, dass ein Termin angesetzt war, dieser aber von der Gegenseite versäumt wurde, richtig?
Falls ja, wäre schon einmal eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 i. V. m. Nr. 3104 VV RVG entstanden.
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Marlen98
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#3
09.04.2021, 11:11
Es war kein Termin angesetzt. Das VU erging ohne mündliche Verhandlung.
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Feldhamster
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#4
09.04.2021, 16:39
Wenn das VU aufgrund § 331 III ZPO erging, entsteht trotzdem die TG nach 3105 Anm. 1 Nr. 2.