ja das ist ja mein Problem, mein Chef möchte da statt € 97,50 € 127,50 stehen haben. und das ist genau der punkt den ich nicht verstehe.
Gegenstandswert: 2.000,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 195,00 EUR
Gegenstandswert: 3.132,53 EUR
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 EUR
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 2.000,00 EUR -97,50 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 EUR
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 252,00 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 979,50 EUR
Kostenausgleichsantrag
- sh161
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Kann man so machen, aber dann ist es falsch.
Genau. Und für den KAA gibst du aber die vorgerirechtlichen Gebühren nicht mit an, sondern machst nur die Anrechnung.hexe84 hat geschrieben: ↑12.03.2021, 14:04Gegenstandswert: 2.000,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 195,00 EUR
Gegenstandswert: 3.132,53 EUR
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 327,60 EUR
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 2.000,00 EUR -97,50 EUR
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 EUR bleibt bestehen -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 302,40 EUR
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV RVG 252,00 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 979,50 EUR
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Du kannst bei RA-Micro auf der Seite, wo Du die Mehrwertsteuer usw. angibst eine Anrechnung vornehmen. Da gibt es eine extra Feld dafür.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wenn ich einmal kurz fragen darf. Wieso soll hier ein KFA gemacht werden. Hier liegt eine Quotelung vor. Muss dann hier nicht ein Kostenausgleichungsantrag nach § 106 ZPO gemacht werden?
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Ja, steht auch so in der Überschrift. Und zb in #13. Außerdem ist auch ein KAA letzlich ein KFA. Man meldet immer nur die eigenen Kosten an, und ob auszugleichen ist, merkt der RPfl dann schon selbst.