![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Ausgangslage:
Vergleich wurde abgeschlossen und mit aufgenommen, dass die Beklagte (Gegenseite) € 1.835,92 an den Kläger zahlt und außergerichtlichen Gebühren in Höhe von € 255,85 nebst Zinsen zu bezahlen hat.
Ebenfalls wurde vereinbart, dass der Kläger (unser Mdt.) 41 % der Kosten trägt und der Beklagte 59 % der Kosten trägt.
Nun soll ich den KFA machen...
Bitte kurz der alten Frau über die Straße helfen bzgl der Gebühren.
Streitwert € 3.132,53
3100 VV RVG aus 3.132,53
3104
1003
++
aber die außergerihtlichen Kosten?