KFA in Strafsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adora Belle
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#11

05.03.2021, 14:20

Ok, dann hat der A 50% der Adhäsionskosten zu erstatten. Auf dem Rest bleibt die Mandantin sitzen. Aber wenigstens muss sie keine Kosten für B tragen.
Croata
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#12

05.03.2021, 14:37

Vielen Dank nochmal! Und schon wieder etwas dazu gelernt.
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