ich habe folgendes Abrechnungsproblem und komme irgendwie nicht weiter. Es sind zwei arbeitsgerichtliche Verfahren anhängig (Kündigungsschutzklage 1/20 und Zahlungsklage 2/20) Beide Verfahren wurden im Termin durch Vergleich im Verfahren 1/20 beendet.
Jetzt hat das Gericht die Werte im Verfahren 1/20 wie folgt festgesetzt:
Verfahren 11.000 €
Vergleich 36.000 e (Mehrwert für Verfahren 2/20: 25.000,00 €)
An sich habe ich ja keine Probleme mit der Abrechnungs eines Mehrvergleichs. Allerdings stellt sich für mich jetzt die Frage der Abrechnung im Verfahren 2/20. Und muss ich im Verfahren 1/20 die Prüfung nach § 15 Abs. 3 machen, obwohl die Ansprüche ja eigentlich im Verfahren 2/20 rechtshängig sind, aber im Verfahren 1/20 abgerechnet werden?
Vielleicht hatte jemand von Euch schonmal so einen Fall und kann mir da helfen
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Danke schonmal im Voraus!