Ich benötige mal wieder eure Hilfe.
Wir haben für unsere Mandanten Mahnbescheid beantragt. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheides hat die Gegenseite Einspruch eingelegt und gleichzeitig die Forderung in voller Höhe bezahlt. Da der VB erlassen war, wurde die Sache ans Streitgericht abgegeben. Dort haben wir Erledigung erklärt und beantragt, der Gegenseite die Kosten aufzuerlegen. Dies ist mit Beschluss erfolgt.
Ich soll jetzt beim AG Kostenfestsetzung beantragen.
Ist für die Erledigterklärung gegenüber dem AG eine 1,3 VG Nr. 3100 oder eine 0,8 VG Nr. 3101 entstanden?
In welcher Höhe ist die Verfahrensgebühr entstanden?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die 1,3 ist mit Abgabe an das Streitgericht entstanden.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.