Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
-
Snoops
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 418
- Registriert: 18.04.2011, 09:18
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
#1
03.02.2021, 08:34
Guten Morgen,
die Gegenseite hat Nichtzulassungsbeschwerde der Revision eingelegt. Wir haben uns nicht aktiv legitimiert, sondern nur die Schriftsätze vom Gericht entgegengenommen und die EB's zurückgesandt. Das Verfahren wurde durch Beschluss beendet. Wir haben keinerlei Schriftsätze eingereicht. Reicht die Rücksendung bereits zur Auslösung einer Gebühr (1,1 nach 3507 VV RVG) aus oder erst durch die Legitimation?
Ich wäre euch dankbar für eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße und einen schönen Arbeitstag
-
icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
#2
03.02.2021, 12:16
Snoops hat geschrieben: ↑03.02.2021, 08:34
sondern nur die Schriftsätze vom Gericht entgegengenommen
Das genügt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
-
Snoops
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 418
- Registriert: 18.04.2011, 09:18
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)