wir haben einen KFB bekommen der geprüft werden soll, allerdings blicken wir hier nicht durch
![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Also der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 78 % und die drei Beklagten zu 22 %.
An außergerichtlichen Kosten hat der Kläger 2.990,47 €, der Beklagte zu 1 (also wir) 2.996,18 €, der Beklagte zu 2 2.902,77 € und der Beklagte zu 3 2.973,33 € angemeldet. (Insgesamt also 11.862,75 €). Der Kläger trägt davon also 78 %, also 9.252,95 € abzüglich der eigenen Kosten (2.990,47 €), so dass er 6.262,48 € zu zahlen hat an die Beklagten.
Soweit so gut.. das Gericht möchte diesen Betrag jetzt einfach kopfteilig durch 3 teilen, so dass jeder Beklagte einen Erstattungsanspruch von 2.087,49 € hätte. Dies erscheint uns allerdings falsch
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Bei den außergerichtlichen Kosten der zweiten Instanz hat das Gericht dieselbe Berechnung vorgenommen und wieder kopfteilig durch 3 geteilt.
Vielen Dank schonmal für Eure Mühe und bleibt gesund.
Ganz liebe Grüße
Pascale