Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LuisaJL
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#1
05.01.2021, 13:25
Hallo
Ist es bei der Anwendbarkeit der neuen RVG-Reform wie bereits bei der RVG-Änderung 2013 so, dass für die Anwendbarkeit maßgeblich ist, wann der jeweilige Auftrag erfolgt ist?
Liebe Grüße
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Husky98
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
05.01.2021, 13:41
Grundsätzlich ja. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 60 Abs. 1 RVG n.F.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
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LuisaJL
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Judy 2020
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#4
09.01.2021, 17:36
Hallo, habe da auch eine Frage: also es ist erst nach dem neuen RVG Gesetz abzurechnen, für Aufträge ab 01.01.21? Vor diesem Datum dann mit der bisherigen Gebührentabelle? Lieber Gruß und danke für eure kompetente Hilfe
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Feldhamster
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#5
09.01.2021, 19:03
Ja, der Auftrag muss nach dem 01.01.2021 erteilt worden sein für die Tätigkeit, die abgerechnet werden soll.
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Judy 2020
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#6
20.02.2021, 13:57
Danke Feldhamster für deine Info!
Lieber Gruß von Judy