Hallo ihr Lieben,
ich sitze hier vor einer Abrechnung und komme nicht weiter.
Der Fall ist folgender: Ein Streit vor dem Arbeitsgericht ist in erster Instanz mit Vergleich beendet worden. Das Gericht hat die Klage auf 11.718,75 € festgesetzt, die erste Klagerweiterung auf 19.250,00 € und die zweite Klagerweiterung auf 15.182,44 €. Für den Vergleich hat das Gericht 50.057,44 € festgesetzt. Es hat nur einen Gerichtstermin gegeben, der nach den Klageerweiterungen stattgefunden hat. Ich bin mir jetzt nicht sicher wegen der Streitwerte für die Gebühren.
Ich würde so abrechnen:
1,3 VG (19.250,00)
1,2 TG (19.250,00)
1,0 EG (50.057,44)
Ich kann mich nicht daran erinnern, in der Schule mal das Thema Klagerweiterung gehabt zu haben und finde im Netz jetzt irgendwie auch nicht die passenden Antworten...
Kann mir jemand helfen?
Danke
Abrechnung im Arbeitsrecht mit Klagerweiterung
- Adora Belle
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Die 1,3 VG ist nach dem addierten Wert (46.151,19 EUR) angefallen.
Irgendwo kommt aber noch ein Mehrwert von 3.906,25 EUR her, der im Vergleich miterledigt wurde. Du musst hier mit dem Klagewert und dem Vergleichsmehrwert einen Mehrvergleich abrechnen. Dazu gibt es hier unzählige Threads, bitte erstmal selbst suchen.
Irgendwo kommt aber noch ein Mehrwert von 3.906,25 EUR her, der im Vergleich miterledigt wurde. Du musst hier mit dem Klagewert und dem Vergleichsmehrwert einen Mehrvergleich abrechnen. Dazu gibt es hier unzählige Threads, bitte erstmal selbst suchen.
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- Foren-Praktikant(in)
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Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort!
Dann würde ich so abrechnen:
1,3 VG (46.151,19)
1,2 TG (19.250,00)
1,0 EG (46.151,19)
1,0 EG (3.906,25)
Prüfung nach § 15 III
Kann ich dadurch, dass für die 1,0 EG für die Werte von 50.057,44 € und 46.151,19 € dieselbe Gebührensumme anfällt, die 1,0 EG auf 3.906,25 € streichen bzw. direkt mit 50.057,44 abrechnen?
Ich arbeite noch nicht lange mit Datev und wüsste nicht, wie ich die Prüfung nach § 15 dort eingeben sollte.
Dann würde ich so abrechnen:
1,3 VG (46.151,19)
1,2 TG (19.250,00)
1,0 EG (46.151,19)
1,0 EG (3.906,25)
Prüfung nach § 15 III
Kann ich dadurch, dass für die 1,0 EG für die Werte von 50.057,44 € und 46.151,19 € dieselbe Gebührensumme anfällt, die 1,0 EG auf 3.906,25 € streichen bzw. direkt mit 50.057,44 abrechnen?
Ich arbeite noch nicht lange mit Datev und wüsste nicht, wie ich die Prüfung nach § 15 dort eingeben sollte.
- Anahid
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Wieso 1,0 EG nach 3.906,25 €? War über diesen Betrag denn schon ein anderes Verfahren anhängig?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Nein, das nicht, aber das ist die Differenz zwischen dem Streitwert nach den Klagerweiterungen und dem festgesetzten Wert des Gerichts für den Vergleich. So hatte ich den Mehrvergleich verstanden...
- icerose
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Dann gibt es eine 1,5 EG aus 3.906,25 € (dann ergibt die Prüfung nach § 15 III auch Sinn) und obendrein noch eine VG Nr. 3101 Ziff. 2 aus 3.906,25 €. Das wird auch nach § 15 III geprüft. Sollte Datev nach Möglichkeit vorschlagen, wenn du die Gebühren so einträgst.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Anahid
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Die Prüfung macht DATEV auch bei der EG, wenn die EG richtig angegeben wird, nämlich einmal 1,0 EG Nr. 1003 VV RVG aus 46.151,19 € und einmal 1,5 EG Nr. 1000 VV RVG aus 3.906,25 €.
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