Ihr Lieben,
wir haben außergerichtlich für unseren Mandanten eine Ratenzahlungsvereinbarung erwirkt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich hierfür eine 1,5 Einigungsgebühr berechnen.
Wird sie auf die Geschäftsgebühr angerechnet?
also 1,3 Geschäftsgebühr + 1,5 Einigungsgebühr+Auslagen?
Ich bin da planlos, danke für eure Hilfe!!!
Einigungsgebühr Ratenzahlung
- Anahid
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Wie kommst Du darauf, dass eine Einigungsgebühr auf eine Geschäftsgebühr angerechnet werden könnte?
Deine angegebenen Gebühren sind richtig. Wenn es allerdings nur um eine Ratenzahlungsvereinbarung ging und ihr sonst keinen Auftrag hattet, beträgt der Streitwert lediglich 20 % der Forderung.
Deine angegebenen Gebühren sind richtig. Wenn es allerdings nur um eine Ratenzahlungsvereinbarung ging und ihr sonst keinen Auftrag hattet, beträgt der Streitwert lediglich 20 % der Forderung.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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als Ergänzung: das mit den 20% Streitwert steht in § 31b RVGAnahid hat geschrieben: ↑16.12.2020, 10:11Wie kommst Du darauf, dass eine Einigungsgebühr auf eine Geschäftsgebühr angerechnet werden könnte?
Deine angegebenen Gebühren sind richtig. Wenn es allerdings nur um eine Ratenzahlungsvereinbarung ging und ihr sonst keinen Auftrag hattet, beträgt der Streitwert lediglich 20 % der Forderung.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung