Sozialsache abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Svengie
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#1

16.12.2020, 08:49

Guten Morgen! :wink1

Ich habe selten eine Sozialrechtssache auf dem Tisch. Nunmehr soll ich eine abrechnen. Sachverhalt:
- Anhörung von Dt. Rentenversicherung
- Akteneinsicht beantragt
- Stellungnahme zu Anhörung
- Bescheid Dt. Rentenversicherung
- Widerspruch gegen Bescheid
- Widerspruchsbescheid
- Klage
- Klagebegründung
- Klageerwiderung
- Zustimmung Entscheidung im schriftlichen Verahren gem. § 105 SGG
- Gerichtsbescheid (Klageabweisung)

Was rechne ich jetzt ab? :kopfkratz

Ich würde zumindest die GG 2302 und die VG 3102 abrechnen. Das ist bestimmt nicht alles (zumindest sagt mir das mein Bauchgefühl).

:thx
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Anahid
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#2

16.12.2020, 10:15

Also mir springt da auf Anhieb eine zweite GG Nr. 2302 VV RVG und eine TG Nr. 3106 VV RVG ins Auge.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

16.12.2020, 11:24

Und warum? Wie gesagt, ich habe fast nie Sozialrechtssachen =(

Die TG wegen der Entscheidung im schriftlichen Verfahren?
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#4

16.12.2020, 11:36

Ihr seid im Vorverfahren tätig gewesen = 2300. Ihr habt Widerspruch eingelegt = weiter 2300 - Achtung! Anrechnung!

Ihr habt der Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt, also treten die Voraussetzungen des 3106 ein (genau genommen Nr. 3106 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG i.V.m. Abs. 2).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

16.12.2020, 12:03

Vielen Dank Anahid. Das schaue ich mir mal an.
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