Moin,
wir haben im Verwaltungsverfahren einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Kann mir bitte jemand verraten, welcher Streitwert da anzusetzen ist? Es gibt da Gerüchte von zwischen 10 % und 50 % des Streitwerts des Widerspruchsverfahrens.
Danke!
Streitwert bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12499
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
ich finde diese Meinung gut.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 20398.html
Ist schön mittendrin.![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 20398.html
Ist schön mittendrin.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück ![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)
![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)