Pauschalhonorar gg. Mdt. festsetzbar § 11 RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Maija
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 03.07.2017, 17:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

25.11.2020, 08:53

Guten Morgen zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Wir haben für unseren Mandanten ein Gerichtsverfahren vor dem ArbG geführt. Mein Chef hat mit dem Mandanten allerdings nicht aus dem festgesetzten Streitwert abgerechnet, sondern hat ihm von sich aus ein Pauschalhonorar in Rechnung gestellt. Das Pauschalhonorar fällt geringer aus, als der Rechtsstreit nach Gegenstandswert eigentlich gekostet hätte. Mandant zahlt jetzt nicht. Jetzt soll Kostenfesetsetzung gegen Mandanten nach § 11 RVG gemacht werden. Geht das bei einem Pauschalhonorar überhaupt?

Herzlichen Dank schon mal für Eure Hilfe?
Unsere Hände sind unser Kapital :pc 266

:frauenpower
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12466
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#2

25.11.2020, 09:04

Nein, im Vergütungsfestsetzungsverfahren können nur gesetztliche Gebühren geltend gemacht werden.
Da müsst ihr wohl nen klassischen Mahnbescheid beantragen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Maija
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 03.07.2017, 17:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

25.11.2020, 10:05

Vielen Dank für Deine schnelle Rückantwort!!!

Das dacht ich mir schon, war mir nur nicht sicher.
Unsere Hände sind unser Kapital :pc 266

:frauenpower
Refa-99
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 347
Registriert: 22.08.2020, 14:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte + Jura-Studentin

#4

25.11.2020, 11:00

Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12466
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#5

25.11.2020, 11:48

Refa-99 hat geschrieben:
25.11.2020, 11:00
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann. :knutsch
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4846
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#6

25.11.2020, 12:45

icerose hat geschrieben:
25.11.2020, 11:48
Refa-99 hat geschrieben:
25.11.2020, 11:00
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann. :knutsch
:kopfkratz Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Refa-99
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 347
Registriert: 22.08.2020, 14:24
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte + Jura-Studentin

#7

25.11.2020, 13:06

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
25.11.2020, 12:45
icerose hat geschrieben:
25.11.2020, 11:48
Refa-99 hat geschrieben:
25.11.2020, 11:00
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann. :knutsch
:kopfkratz Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
Ich hab tatsächlich nicht nur das KFV, sondern auch den MB oder eine Klage gemeint. Ob die Vereinbarung wirklich unwirksam ist, weiß ich natürlich nicht, das müsst ihr für euch prüfen
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4846
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#8

25.11.2020, 14:16

Refa-99 hat geschrieben:
25.11.2020, 13:06
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
25.11.2020, 12:45
icerose hat geschrieben:
25.11.2020, 11:48
Refa-99 hat geschrieben:
25.11.2020, 11:00
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann. :knutsch
:kopfkratz Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
Ich hab tatsächlich nicht nur das KFV, sondern auch den MB oder eine Klage gemeint. Ob die Vereinbarung wirklich unwirksam ist, weiß ich natürlich nicht, das müsst ihr für euch prüfen
Ich meinte Dich nicht ;)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12466
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#9

26.11.2020, 09:42

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
25.11.2020, 12:45
icerose hat geschrieben:
25.11.2020, 11:48
Refa-99 hat geschrieben:
25.11.2020, 11:00
Wenn das Pauschalhonorar niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren, kann es unter Umständen Probleme bei gerichtlichen Durchsetzung geben, weil die Vereinbarung gem. § 134 BGB iVm § 49b I BRAO unwirksam ist
Wie schon geschrieben - die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist gar nicht möglich, also kommt die Frage gar nicht erst auf.
Aber lieben Dank für den Hinweis, der an anderer Stelle nützlich sein kann. :knutsch
:kopfkratz Ist ein MB keine gerichtliche Durchsetzung? *ichfragefuereinenfreund*
Danke für den Hinweis - meine Antwort hätte präziser ausfallen müssen - was ich mir mit Blick auf die Überschrift des Threads gespart habe.

Also lautet die korrekte Antwort (die ich gemeint habe): Die gerichtliche Durchsetzung eines Pauschalhonorars ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG gar nicht möglich.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten