7002: 20 % von was?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Steffi80
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#1

17.11.2020, 14:42

Hallo,
wir haben folgenden KFA ans Gericht geschickt (Fall: beiderseitige Erledigungserklärung im Gerichtsverfahren vor Termin, Streitwert 980 €):

1,3 VV nach Nr. 3100 aus 980 € = 104,00
abzgl. anrechenbarer Teil der GeschGebühr: -52,00
Auslagenpauschale 7002: 20

Jetzt kam vom Gericht die Antwort, die Auslagenpauschale sei zu hoch berechnet, da maxmial 20 % der Gebühren berechnmet werden dürften und es sollte ein neuer KFA gestellt werden.
Wenn ich aber 980 € Streitwert in sämtliche auffindbaren RVG-Rechner eingebe, abzgl. 52 € anrechenbarer Teil kommt jedes mal und überall 20 € raus.
Es geht bei dem Problem wohl um die Fage, ob die 20 % auf die VV (104€) oder auf die VV abzgl. anrechenbarem Teil der GeschGeb (52 €) zu beziehen sind, oder?
Wenn aber alle RVG-Rechner hier auf 20 € kommen wird das doch wohl stimmen und das Gericht irrt sich, oder?
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Adora Belle
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#2

17.11.2020, 16:16

Ja, Du hast recht. Das Gericht irrt sich. Steht so in sämtlichen Kommentaren, und der Dino hat sogar mal eine Entscheidung des AG Nürtingen :lolaway gepostet.
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#3

17.11.2020, 16:18

Die Auslagenpauschale wird von der ursprünglichen Verfahrensgebühr berechnet und nicht aus der Gebühr, die nach Anrechnung verbleibt. Wenn die Verfahrensgebühr also vor der Anrechnung 104,00 EUR betragen hat, dann hast du auch eine Auslagenpauschale in Höhe von 20€ und nicht weniger.
Steffi80
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#4

17.11.2020, 16:54

Danke, dann werde ich denen das mal wieder versuchen schonend beizubringen :D
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