Hallo!
In einem Kostenfestsetzungsantrag wurde versehentlich nicht beantragt, dass die Kosten gesamtschuldnerisch von den Beklagten zu tragen sind. In dem vorangegangenen Titel stand auch nur, dass die Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben. Der Kfb ist bereits ergangen - natürlich ohne gesamtschuldnerische Haftung. Was kann/muss man da tun?
Fehlender Antrag auf gesamtschuldnerische Haftung
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Leider nichts. Das wird gewöhnlich im Kfb auch nicht gesondert erwähnt, nur im Urteilstenor (zu 1). Wenn es dort auch nicht steht, sind es leider keine Gesamtschuldner.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- icerose
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Das geht nur, wenn es ursprünglich schon beantragt war und im Urteil lediglich vergessen wurde.
Zuletzt geändert von icerose am 03.11.2020, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
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... es sei denn, dass die Beklagten bereits als Gesamtschuldner verurteilt worden sind (§ 100 Abs. 4 Satz 1 ZPO).
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Sehe gerade, dass es da 2 VUs gibt. Im zweiten stand, dass die Beklagten, die weiteren Kosten des Reststreits zu tragen haben. Im ersten VU stand aber als Gesamtschuldner.
Wie sieht es denn jetzt aus ?
Wie sieht es denn jetzt aus ?