Differenz bei der Postpauschale bei RS

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Bini Pi
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#1

03.11.2020, 12:12

Guten Tag,

die RS hat die außergerichtliche Gebührenrechnung gezahlt und hat ( in diesem Fall ) den Antrag auf Mahnbescheid in einer separaten REchnung mit 0,35 berechnet (also 1,0 ./. 0,65 Anrechnung) und dadurch ergeben sich auch nur € 5,60 Postpauschale.

Ich habe eine Rechnung wie immer gemacht mit 2300, 3305 ./. Anrechnung und dann entstehen € 36,00 Postpauschale (Wert bis € 600,00) abzüglich bislang gezahlter.

Die Differenz beträgt jetzt € 12,06, die unsere Rechnung zu hoch ist? Und zwar genau die Differenz aus den beiden Postpauschalen, mithin 10,40 zzgl. 16 % = € 12,06.

Kann man denn gegen diese Abrechnung der RS was entgegensetzen? Dass die € 20,00 aus dem außergerichtlichen bestehen bleiben, ist klar, das heißt, für meine weitere Rechnung sind noch weitere € 16,00 angefallen. Ist das nicht richtig?
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icerose
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#2

03.11.2020, 12:33

Die Postpauschale wird für gewöhnlich vor der Anrechnung von was auch immer berechnet und eben nicht aus der gekürzten Gebühr. Da RSV aber immer gern streiten, versuchen sie es halt.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 19703.html

siehe RN 201 :
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 89851.html
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#3

03.11.2020, 12:41

Und noch einer: #4
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Bini Pi
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#4

03.11.2020, 12:59

Ich werde mich streiten müssen.... hoffe, das passiert nicht so oft.... danke!!
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