Wo ist der Fehler in meiner Abrechnung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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MrsLittletall
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#1

03.11.2020, 11:39

Ich mache gerade eine Abrechnung für die Versicherung nach Kostenausgleich, aber auch nach einer Stunden Rechnen komme ich einfach nicht auf meinen Fehler.

Folgende Situation: Wir haben Vergleich geschlossen, uns stehen 16 % der Kosten zu. Kostenausgleich wurde gemacht, sogar zweimal, weil im ersten die Terminsgebühr übersehen wurde. Wir haben also zwei Kostenausgleichbeschlüsse, wo der Beklagte an den Kläger (also an uns) Ausgleich zu zahlen hat.

Gerichtskosten wurden in Höhe von 495,00 € erhoben. Diese wurden von der Versicherung komplett bezahlt und von uns weitergeleitet.
Es gab auch Gerichtskosten für eine Aktenanforderung in Höhe von 12,00 €.

So, hier nunmal meine Rechnung:

Gegenstandswert: 5.311,83 €

1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100 (1,3) 460,20 €
2. Anrechnung Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 (4) VV RVG (0,65) - 230,10 €
3. Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG (1,2) 363,60 €
3. Einigungsgebühr, Nr. 1003, 1000 VV RVG (1,0) 354,00 €
4. Pauschale für Post- u. Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV RVG 20,00 €

Zwischensumme 976,70 €
8. 16 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 154,83 €

Zwischensumme 1.131,53 €
9. Gerichtskosten (Anforderung Ermittlungsakte) 12,00 €
10. Gerichtskosten (Klageeinreichung) 495,00 €

Zwischensumme 1.638,53 €

11. abzgl. bereits gezahlter Gerichtskosten - 26,40 €
12. abzgl. von Gerichtskasse am 06.08.2020 erstatteter - 330,00 €
13. abzgl. von Gegner zu zahlender - 467,30 €
14. abzgl. von Gegner zu zahlender - 361,76 €


Vorweg, ich weiß, dass die Umsatzsteuer leicht falsch ist, das ist leider im zweiten KAA passiert und das Gericht hat es genau so festgesetzt, deswegen hab ich die so übernommen, damit der Ausgleich Sinn ergibt.

Nur leider ergibt der Ausgleich keinen Sinn. Wir bekommen 16 % unserer Kosten plus die 12,00 €, das heißt 193,02 € stehen uns zu. Wenn ich jetzt aber all die Abzüge gemacht habe, bleibt über 300,00 € übrig.

Ich verstehe nicht, was mein Fehler ist. Vielleicht ist es etwas ganz offensichtliches, aber Fakt ist, die Versicherung muss uns lediglich 193,02 € erstatten und ich schaffe es nicht, auf diesen Betrag zu kommen.

Seht ihr meinen Fehler?
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#2

03.11.2020, 12:02

Deine TG stimmt nicht, die ist aus dem Wert bis 5.000 berechnet.

Im übrigen verstehe ich nicht, was genau Du eigentlich wissen willst. Kannst Du das präzisieren?
MrsLittletall
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#3

03.11.2020, 12:09

Arghl, wie bin ich dann da verrutscht?! Noch kann ich gegen den Nachfestsetzungs-KFB Beschwerde einlegen, soll ich das tun?


Ich möchte, dass für die Versicherung lediglich der Betrag, der uns zusteht, herauskommt. Ansonsten würden wir uns ja ungerechtfertigt bereichern. Ich muss die Rechnung so schreiben, dass 193,02 € als Endbetrag herauskommt, das ist der Betrag, den die Versicherung an uns zu zahlen hat

Und das kriege ich gerade einfach nicht hin. Es kommt zuviel raus.

Präzisiert: Zwischensumme von 1.131,53 €, davon 16 % = 181,02 €
+ 12 € verauslagte Gerichtskosten für Ermittlungsakte

Das ergibt insgesamt 193,02 €, die die Versicherung an uns zu zahlen hat.

Die falsche Terminsgebühr jetzt mal dahingestellt, selbst wenn ich die korrigiere, wird das Problem nicht verschwinden. Ich komme auf zuviel, sobald ich alles abgezogen habe, nämlich auf 453,07 €. Das sind nicht 16 %.
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#4

03.11.2020, 12:23

Aaah, ich hab den Fehler gefunden! Wir müssen ja auch noch einen Teil der Kosten der Beklagten übernehmen! Deswegen ja der Ausgleich!

Nachdem ich diesen Teil von der Rechnung abgezogen habe, bin ich auf den korrekten Betrag gekommen!

Ich hab das total vergessen... natürlich muss ich ja noch den Teil abziehen, der der Beklagten zusteht, damit das Sinn ergibt.

Warte, wenn ich nochmal drüber nachdenke, ich hab einfach die Prozentrechnung versammelt!

Ich rechne das morgen alles nochmal ganz genau durch.

Das Thema kann gelöscht werden. Ich war einfach nur doof und hab zu kompliziert gedacht!
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#5

03.11.2020, 12:29

MrsLittletall hat geschrieben:
03.11.2020, 12:09
Arghl, wie bin ich dann da verrutscht?! Noch kann ich gegen den Nachfestsetzungs-KFB Beschwerde einlegen, soll ich das tun?
nicht Beschwerde - Antrag Nachfestsetzung der korrekten Gebühr abzüglich der bereits festgesetzten. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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