Hallo ihr Lieben
wir haben einen Termin wahrgenommen in dem ein Vergleich geschlossen wurde. Bzgl. des Streitwertes hat das Gericht folgendes beschlossen:
Das Gericht beabsichtigt, ausgehend von einem durchschnittlichen Bruttogehalt in Höhe von 3.126,97 € den Gegenstandwert der anwaltlichen Vergütung für das Verfahren auf 9.880,91 € festzusetzen, wobei insofern die Widerklage mit 500,00 € zu bewerten ist. Ferner beabsichtigt das Gericht, der Gegenstandswert der anwaltlichen Vergütung für den Vergleich auf 10.506,30 € festzusetzen, wobei als Mehrwert im Vergleich die Zeugnisregelung zu berüsichtigen ist, die mit 20 Protzent eines durchschnittlichen Bruttogehalts zu bewerten ist.
Meine Frage, wie rechne ich jetzt gegenüber Mdt an?
1,3 Verfahrensgebühr aus 9.380,91 €
1,2 Terminsgebühr aus 9.380,91 €
oder beide aus 9.880,91 ? (wobei es wegen dem Gebührensprung theoretisch egal wäre, aber geht ja um die Richtigkeit der Rechnung)
1,0 Einigungsgebühr aus 10.506,30 €
Ist das richtig oder muss ich einen Mehrwert mit abrechnen? Wenn ja in welcher Höhe?
Danke schon mal vorab für Eure Antworten.
LG
Abrechnung ArbR. - Vergleich
- Anahid
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Nein, das ist nicht richtig. Die Abrechnung eines Mehrvergleichs ist hier aber schon x-mal Thema im Forum und kann ohne Probleme über die Forensuche gefunden werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Nanni0509
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Danke für die Antwort
Man hätte auch einfach nett schreiben können ist nicht richtig und dann eine entsprechende Antwort. Dafür ist man doch hier um Hilfe zu bekommen oder?!?
Man hätte auch einfach nett schreiben können ist nicht richtig und dann eine entsprechende Antwort. Dafür ist man doch hier um Hilfe zu bekommen oder?!?
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Du hast ja Hilfe bekommen, in dem auf entsprechende Forenbeiträge mit der richtigen Antwort verwiesen wurde. Es ist hier aber nicht Aufgabe von anderen, dir deine Arbeit anzunehmen. Wenn du dich mit den anderen Beiträgen beschäftigt hast, kannst du bei Problemen oder Unklarheiten gerne nachfragen, aber warum sollten andere sich andere die Zeit nehmen, alles erneut abzutippen, wenn du selbst nicht mal paar Sekunden nach älteren Beiträgen suchen willst?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
- jojo
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Sehe ich auch so und fühlte mich daher auch nicht bemüssigt, das nochmal alles zu schreiben. Da gibt's wirklich x-zig Beiträge, die das gut erläutern.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- Nanni0509
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3100 1,30 Verfahrensgebühr aus 9.880,91 € 725,40 €
3101 0,80 Verfahrensdifferenzgebühr, 3101 Absatz 2 aus 625,39 € 64,00 €
abzgl. Abgleich nach §15 RVG zwischen VV Nr. 3100 und VVNr. 3101 -4,20 €
3104 1,20 Terminsgebühr aus 10.506,30 € 724,80 €
1000 1,50 Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren aus 9.880,91 € 837,00 €
1003 1,00 Einigungsgebühr im gerichtlich anhängigen Verfahren aus 625,39 € 80,00 €
abzgl. Abgleich nach §15 RVG zwischen VVNr. 1000 und VVNr. 1003 -11,00 €
7002 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00 €
So habe ich es jetzt abgerechnet.
Könnt ihr mir bitte wenigstens sagen ob es so richtig ist?
3101 0,80 Verfahrensdifferenzgebühr, 3101 Absatz 2 aus 625,39 € 64,00 €
abzgl. Abgleich nach §15 RVG zwischen VV Nr. 3100 und VVNr. 3101 -4,20 €
3104 1,20 Terminsgebühr aus 10.506,30 € 724,80 €
1000 1,50 Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren aus 9.880,91 € 837,00 €
1003 1,00 Einigungsgebühr im gerichtlich anhängigen Verfahren aus 625,39 € 80,00 €
abzgl. Abgleich nach §15 RVG zwischen VVNr. 1000 und VVNr. 1003 -11,00 €
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So habe ich es jetzt abgerechnet.
Könnt ihr mir bitte wenigstens sagen ob es so richtig ist?
- jojo
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Die 1000er und die 1003er sind zu tauschen.
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- Nanni0509
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Also meinst du den Streitwert? Also so??
3100 1,30 Verfahrensgebühr aus 9.880,91 € 725,40 €
3101 0,80 Verfahrensdifferenzgebühr, 3101 Absatz 2 aus 625,39 € 64,00 €
abzgl. Abgleich nach §15 RVG zwischen VV Nr. 3100 und VV Nr. 3101 -4,20 €
3104 1,20 Terminsgebühr aus 10.506,30 € 724,80 €
1000 1,50 Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren aus 625,39 € 120,00 €
1003 1,00 Einigungsgebühr im gerichtlich anhängigen Verfahren aus 9.880,91 € 558,00 €
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- jojo
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Genau, theoretisch noch der 15 IIIer Abgleich, aber der dürfte hier nicht zum tragen kommen.
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