KFB 1. Instanz nach Berufungsrücknahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicoletta1993
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#1

16.10.2020, 15:40

Hallo,

ich habe noch ein weiteres Problem am Freitagnachmittag. Und zwar haben wir eine Zivilsache in erster Instanz gewonnen und haben dann gleichzeitig den KFA gestellt und habe auch den KFB vorliegen. Sodann hat die Gegenseite Berufung eingelegt, die dann durch Beschluss des OLG abgewiesen wurde. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden der Gegenseite auferlegt. Die festsgesetzten Kosten der zweiten Instanz wurden zwischenzeitlich auch vollständig bezahlt.

Wie verhält sich das jetzt mit dem KFB der ersten Instanz? Kann ich aus dem mir vorliegenden KFB ganz normal vollstrecken und Zahlung verlangen? Ich hatte nämlich in einem Beitrag gelesen, dass die Kosten der ersten Instanz nur von der Gegenseite zu tragen wären, wenn im Beschluss des OLG die Kosten der ersten und zweiten Instanz der Gegenseite auferlegt werden.

Danke schonmal für eure Rückmeldungen und ein schönes Wochenende.
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

16.10.2020, 15:46

Solange der KFB der I. Instanz nicht vom Berufungsgericht kassiert wurde, wüsste ich nicht, warum die bereits beschlussweise festgesetzten Kosten nicht einzutreiben wären. :kopfkratz
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RunaLil
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#3

16.10.2020, 15:53

Da das Urteil der I. Instanz damit rechtskräftig ist, gilt mE auch die Kostengrundentscheidung da drin noch. Also, was pitz sagt :D

Ich meine auch, Du kannst daraus vollstrecken.
In dubio contra secretaria!
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