Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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GLinux
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#1
06.10.2020, 11:07
Hallo zusammen,
ich stehe mal wieder auf dem Schlauch bei der Endabrechnung einer Akte.
- Wir haben eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten, damit die Beratung nicht auf weitere Tätigkeiten angerechnet wird.
- Beratung wird von RSV bezahlt.
- Eine weitere Kostenberechnung für das weitere Verfahren wird ebenfalls von der RSV bezahlt, aber die Beratung angerechnet. Daraufhin zahlt der MDT die Beratung. Bis hierher ist alles okay, meiner Meinung nach.
- Es ergeht ein KFB, die Gegenseite muss unsere Kosten tragen.
Müssen wir jetzt der RSV alle ihre Kosten - also inklusive der Beratung - erstatten? Ich nehme an, dass das so ist, bräuchte aber eine Bestätigung.
Das heißt, unterm Strich muss herauskommen, dass der MDT die Beratung gezahlt hat (wegen der Vergütungsvereinbarung) und die Gegenseite alle weiteren Kosten?
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Refa-99
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#2
06.10.2020, 12:15
Ich sehe das wie du. Die Beratung muss weder vom Gegner noch von der RSV gezahlt werden
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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mrsgoalkeeper
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#3
06.10.2020, 12:25
Refa-99 hat geschrieben: ↑06.10.2020, 12:15
Ich sehe das wie du. Die Beratung muss weder vom Gegner noch von der RSV gezahlt werden
Da stimme ich zu. Der Mandant muss diese Kosten tragen, vorausgesetzt er wurde in der Vergütungsvereinbarung ausreichend darüber aufgeklärt, dass er bei dieser Vereinbarung auf den Kosten der Beratung sitzenbleibt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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GLinux
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#4
06.10.2020, 16:49
Vielen Dank für eure Antworten!