Hallo
Wir haben zu einem Termin einen Terminsvertreter geschickt und mit ihm eine Pauschale für die Wahrnehmung des Termins vereinbart (300 € zzgl. MwSt.), weil damit zu rechnen war, dass der Gegner nicht kommt und ein VU ergehen wird. Dies war dann auch der Fall. Kann man die Pauschale im KFA mit geltend machen? Oder was man da machen? Ich habe dazu im Internet nichts eindeutiges gefunden.
Vorab vielen Dank für die Hilfe.
Pauschale Vergütung Terminsvertreter in KFA geltend machen
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Hier ist das ganz gut beschrieben
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63869.html
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
- AliceImWunderland
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Vielleicht hilft dir auch das Urteil des BGH weiter: VII ZB 60/17
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Zum einen hängt es davon ab. Zum anderen hängt es davon ab, ob die Kosten eines TV überhaupt erstattungsfähig wären und zum dritten hängt es davon ab, ob die vereinbarte Vergütung die gesetzliche übersteigt. Wenn ja, dann ist sie auf jeden Fall nicht in der Höhe festsetzbar.
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Nach dem hier schon zitierten Haufe-Artikel sind die Kosten also nicht festsetzbar.
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Ok. Vielen Dank für die Hilfe.
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Auch das ist m.E. so pauschal nicht richtig. Wenn ich von dem Mandanten eine Vollmacht habe, in seinem Namen einen TV/UBV zu beauftragen, dann kann ich eine Untervollmacht ausstellen und dennoch ist der TV/UBV im Namen des Mandanten beauftragt.
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Es ist wie immer: Es kommt eben darauf an.Anahid hat geschrieben: ↑30.09.2020, 17:32Auch das ist m.E. so pauschal nicht richtig. Wenn ich von dem Mandanten eine Vollmacht habe, in seinem Namen einen TV/UBV zu beauftragen, dann kann ich eine Untervollmacht ausstellen und dennoch ist der TV/UBV im Namen des Mandanten beauftragt.
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