Hey ho in die Runde, ich stolpere gerade bei der Endabrechnung in einer Akte.
in I. Instanz erging hier ein VU, daraufhin legte der Beklagte Einspruch gegen das VU ein, es gab einen Termin der Beklagte erschien nicht, es erging 2. VU; wir haben einen KFA aus einem Streitwert von 2.243,72 € beantragt, der auch erlassen wurde
Daraufhin legte der Beklagte Berufung ein, es gab einen Termin das Berufungsgericht hat unter Aufhebung des 2. VUs die Sache an das Amtsgericht, auch hinsichltich der Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens, zurückverwiesen.
So dann hat das AG einen Termin anberaumt in welchem dann ein Urteil verkündet wurde, der Beklagte die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und den Streitwert auf lediglich 895,88 € festgesetzt.
Gilt dieser jetzt für alle "Instanzen" also auch für das Berufungsverfahren und muss ich jetzt den bereits erlassenen KFA korrigieren?
Zurückverweisung Streitwert
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Nach meiner Meinung hast du I. Instanz, II. Instanz und Verfahren nach Zurückverweisung und für jeden der Verfahrensabschnitte ist der jeweilige Streitwert festzusetzen.
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Ja, klar, wenn es noch keinen festgesetzten Streitwert dafür gibt.
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Naja meine Kollegin meinte, es ist der Streitwert für alles Instanzen zu nehmen, den das Amtsgericht zuletzt festgesetzt hat (nach Zurückverweisung) und hat auch den KFA entsprechend korrigiert. ich bin da bei der Endabrechnung drüber gestolpert und war mir unsicher
- Anahid
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Für mich stellt sich die Frage, wieso das Gericht nur einen Streitwert von 895,88 € ansetzt, wenn 2.243,72 € eingeklagt waren. Irgendwas fehlt da in Deinem Sachvortrag.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Was steht denn genau in dem Tenor des Urteils nach Zurückverweisung?
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Es ging in dem Verfahren um einen Auskunftsanspruch. Hierfür setzen wir immer 80 % des Auskunftswertes an. Das Gericht hat weder in der I. Instanz noch in dem Berufungsverfahren einen anderen Streitwert festgesetzt. Nur jetzt nach Zurückverweisung in dem Urteil den Streitwert auf nur 20 % des Auskunftswertes festgesetzt.
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Mit welcher Begründung wurde der niedrigere Streitwert festgesetzt? Ggf hättet ihr dagegen Streitwertbeschwerde einlegen müssen...
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Es gibt darüber unterschiedliche Meinungen und Urteile, Streitwertbeschwerde wird daher bei uns nur noch selten gemacht, da die Gerichte meistens nicht mehr davon abweichen.