1 Kläger 2 Beklagte Kostenquotelung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jule69
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#1

14.09.2020, 12:20

Halli hallo in die Runde,

ich habe folgenden Fall leider lange nicht mehr gehabt.

Wir haben Klage gegen 2 Beklagte erhoben. Beide haben sich jeweils einen Anwalt genommen bzw. selbst vertreten da sie RAe sind. Also sich nicht gemeinsam durch einen Anwalt vertreten lassen. Es erging ein Urteil, wonach wir 20 % der Kosten des Rechtsstreits und die Beklagten 80 % des Rechtsstreits tragen.

Der Kostenausgleich sieht nun so aus:

Kosten Kläger 502,78 €
Kosten Beklagten 845,00 €
Gesamt 1.347,78 €
20 % hiervon trägt Kläger 269,56 €
abzgl. eigener Kosten 502,78 €
Erstattung Kläger 233,22 €

Das ist korrekt so oder? Hab ich halt einfach Pech gehabt, wenn sich die Beklagten jeweils selbst vertreten und dadurch höhere Kosten oder? Auch wenn diese in Bürogemeinschaft tätig sind?
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Anahid
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#2

14.09.2020, 12:28

Bürogemeinschaft heißt: jeder für sich. Und dann hast Du Pech gehabt, richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jule69
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#3

14.09.2020, 12:48

Schade :-(
Jule69
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#4

14.09.2020, 12:48

Danke :-)
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