Abrechnung nach Verweisung einer Widerklage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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nico_f
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#1

01.09.2020, 17:26

Hallo Forengemeinde,

ich wüsste mal gerne Eure Meinung zu folgender Konstellation:

Es wurde eine Klage mit einem Streitwert von 100.000 € erhoben (Geldforderung aus einem Darlehensvertrag). Noch vor der mündlichen Verhandlung erfolgte eine Widerklage über 50.000 € (Schadenersatz aus einem Arbeitsverhältnis). Das Landgericht hat die Widerklage ebenfalls vor der mündlichen Verhandlung an das Arbeitsgericht verwiesen.

Vor dem Landgericht fand dann ein Termin statt. Nach diesem wurde der Klage durch Urteil stattgegeben.
Vor dem Arbeitsgericht fanden Gütetermin und Hauptverhandlung statt, dann wurde die Klage abgewiesen.

Das Landgericht hat den Streitwert auf 100.000 € festgesetzt, das Arbeitsgericht hat (noch) keinen Streitwert festgesetzt. Das Landgericht hat seine Festsetzung damit begründet, dass der Aufrechnungserklärung der Beklagten keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukam. Das überzeugt mich schon mal gar nicht...

Ich habe gelesen, dass im Falle einer Verweisung an einen anderen Rechtszug, es gebührenrechtlich trotzdem nur eine Angelegenheit ist. Heißt das, dass ich hier nur einmal die Verfahrens- und Terminsgebühr aus einem Streitwert von 100.000 € abrechnen kann obwohl vor dem Arbeitsgericht eine komplett andere Sache verhandelt wurde?

Und was macht man in diesem Fall mit dem Kostenfestsetzungsantrag? Stelle ich nur einen beim Landgericht? Und was ist mit der Tatsache, dass man vor dem Arbeitsgericht seine eigenen Anwaltskosten gar nicht erstattet bekommt?

Freue mich sehr über schlaue Gedanken zu dem Thema!

LG
Nico
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Adora Belle
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#2

01.09.2020, 18:34

Widerklage und Aufrechnungserklärung sind zwei paar Schuhe. Hier wurde auch nicht an einen anderen Rechtszug verwiesen, sondern an eine andere Gerichtsbarkeit.

M.E. ist ganz normal die Sache beim LG mit 100.000 EUR Wert abzurechnen, und die Sache beim ArbG mit 50.000 EUR Wert. Dass es dort keine Kostenerstattung gibt , ist halt Pech.
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