Ich glaub das ist ein Vertretungsauftrag, der vom @TE nur blöd formuliert ist. Verstehe auch nicht ganz warum hier so ein Faß aufgemacht wird. Es reicht doch zu sagen - nee, m.E. keine GG, sondern Beratung.
Bei dem Rat, sich das Gebührenrecht anzueignen, geh ich allerdings mit. Weniger beim Vorwurf, der @TE wolle sich die Refa sparen. Das wird keine Frage des Wollens, sondern des Könnens sein.
@RA Nik: Du kannst nicht erwarten, dass die Forenmitglieder hier mit Dir Deinen Kram ausführlichst diskutieren. Du kannst was fragen, und dann kriegst Du Antwort, oder eben nicht. Das ist nichts, das Du einfordern kannst. Schon gar keine Begründung.
Geschäftsgebühr entstanden?
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Wurde mehrfach gesagt und bestrittenEs reicht doch zu sagen - nee, m.E. keine GG, sondern Beratung.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Adora Belle hat geschrieben: ↑20.08.2020, 10:29Ich glaub das ist ein Vertretungsauftrag, der vom @TE nur blöd formuliert ist. Verstehe auch nicht ganz warum hier so ein Faß aufgemacht wird. Es reicht doch zu sagen - nee, m.E. keine GG, sondern Beratung.
Das reicht ihm ja scheinbar eben nicht, er hat ja sogar einen 2. Thread aufgemacht. Wenn es ihm gereicht hätte, wäre die Diskussion ja gar nicht erst aufgekommen
Ich glaube auch nicht, dass er das blöd formuliert hat. Der Mandant wollte einen Entwurf um selbst tätig zu werden. Das kann man ja gar nicht so falsch formulieren, dass der eigentlich wollte, dass der TO ihn nach außen vertritt.
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Ich sehe das immer noch anders und wollte mir nur eine andere Meinung hier einholen, ich wollte nicht das von jemand hier gelöst haben.
Ich habe auch entsprechende Rechtsprechung schon Zitiert, aus der hervorgeht, dass die Geschäftsgebühr entstanden ist.
Würde man eurem Vortrag folgen, dann könnte man sämtliche Angelegenheit meinem Anwalt ihr mal schicken per E-Mail sagen bitte um Überprüfung und Stellungnahme sobald man das hat sagt man naja eigentlich nur eine Beratung d.h. 226,10 €, ich nehme die Stellungnahme mach Copy & Paste und verwende es selbst.
Das wäre ja ein komplett neues Geschäftsmodell. Das kann nicht sein
Ich habe auch entsprechende Rechtsprechung schon Zitiert, aus der hervorgeht, dass die Geschäftsgebühr entstanden ist.
Würde man eurem Vortrag folgen, dann könnte man sämtliche Angelegenheit meinem Anwalt ihr mal schicken per E-Mail sagen bitte um Überprüfung und Stellungnahme sobald man das hat sagt man naja eigentlich nur eine Beratung d.h. 226,10 €, ich nehme die Stellungnahme mach Copy & Paste und verwende es selbst.
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Du musst solche Aufträge ja nicht annehmen.
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Nochmal, langsam und zum mitschreiben:RA Nik hat geschrieben: ↑20.08.2020, 12:11Ich sehe das immer noch anders und wollte mir nur eine andere Meinung hier einholen, ich wollte nicht das von jemand hier gelöst haben.
Ich habe auch entsprechende Rechtsprechung schon Zitiert, aus der hervorgeht, dass die Geschäftsgebühr entstanden ist.
Würde man eurem Vortrag folgen, dann könnte man sämtliche Angelegenheit meinem Anwalt ihr mal schicken per E-Mail sagen bitte um Überprüfung und Stellungnahme sobald man das hat sagt man naja eigentlich nur eine Beratung d.h. 226,10 €, ich nehme die Stellungnahme mach Copy & Paste und verwende es selbst.
Das wäre ja ein komplett neues Geschäftsmodell. Das kann nicht sein
Es mag sein, dass die Geschäftsgebühr mit der Übergabe bzw. Entgegennahme von Unterlagen entsteht. Diese Formulierung zielt jedoch nur darauf ab einen Zeitpunkg festzulegen und sagt nichts über die Abrechnungsfähigkeit aus. Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit einer GG ist das Tätigwerden des RA gegenüber Dritten oder die Mitgestaltung eines Vertrages. Keine der beiden Voraussetzungen sind bei dir erfüllt. Lies dir bitte die entsprechenden Gesetze etc. richtig durch und nicht nur das, was du lesen möchtest oder besuche ein KoRe-Seminar.
Und zum zweiten: Wenn du in einem solchen Fall sofort lospreschst und alles erledigst, dann bist du selber schuld. Normalerweise schaut man sich erstmal genau an, was der Mdt. möchte, überlegt dann auf welcher Grundlage welche Beträge abgerechnet werden können (so man dies nicht aus dem effeff weiß), redet dann ggf. mit dem Mandanten über eine entsprechende Honorarvereinbarung und wird dann tätig. Wenn man das nicht macht, dann kann man eben nur das abrechnen, was das Gesetz her gibt und das ist in deinem Fall eine Gebühr nach § 34 RVG.
Abschließend: Du hast jetzt von min. 4 Leuten eine andere Meinung gehört, nämlich dass deine Auffassung falsch ist und auch die von dir zitierten Fundstellen nicht das aussagen, was du gerne möchtest. Was möchtest du denn noch? Soenny hat es schon geschrieben: Wenn du doch der Meinung bist, alle anderen haben Unrecht, dann klage deine Forderung ein.
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Genauso ist es aber, wenn der Mandant Dich nicht beauftragt, nach außen Tätig zu werden. Für sollte Fälle gibt es die Möglichkeit, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Darauf wurde - glaube ich - hier noch nicht hingewiesen.RA Nik hat geschrieben: ↑20.08.2020, 12:11Würde man eurem Vortrag folgen, dann könnte man sämtliche Angelegenheit meinem Anwalt ihr mal schicken per E-Mail sagen bitte um Überprüfung und Stellungnahme sobald man das hat sagt man naja eigentlich nur eine Beratung d.h. 226,10 €, ich nehme die Stellungnahme mach Copy & Paste und verwende es selbst.
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Doch #8
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ich denke, dass das Thema ausgeschrieben ist...
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