KFA vierteln?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tatjana H.
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#1

12.08.2020, 15:52

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr schwitzt euch keinen Wolf bei diesem herrlichen Wetter :)

Folgendes:

Wir haben 4 Beklagte vertreten. Gegen Bekl. zu 1) wurde die Klage zurückgenommen. Kosten wurden nach Antrag dem Kläger auferlegt.

Verfahren ist rum, die anderen 3 Beklagten haben verloren. Nun ist ein KFA zu machen. Diesen hat meine Kollegin erstellt udn bekommt nun eine Monierung, dass sie den KFA für alle 4 Mandanten hätte machen udn dann vierteln müssen.

Sprich:

VG
TG
Erhöhung 3 x 0,3

Und aus dieser Summe dann 1/4 festsetzen lassen. Da ja nur ein Beklagter einen Anspruch auf Erstattung hat.

Ich kann das voll nachvollziehen, denn die Kosten des Klägers müssen ja auch nur die übrigen Beklagten erstatten udn nicht noch der Beklagte zu 1). Da kann ich von der GS doch nicht verlangen, dass diese einmal die kompletten Kosten erstattet für einen Beklagten, wenn ich insgesamt 4 habe.

Jetzt haben wir hier eine hitzige Diskussion, in die sich sogar der Junior eingeschaltet hat, der darauf besteht, dass der KFA korrekt ist udn der gegnerische Kollege Unrecht hat.
Tatjana

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Adora Belle
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#2

12.08.2020, 16:03

Das stimmt schon so, es wird nach Kopfteilen berechnet.
Tatjana H.
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#3

12.08.2020, 16:06

Adora Belle hat geschrieben:
12.08.2020, 16:03
Das stimmt schon so, es wird nach Kopfteilen berechnet.
Heißt also, der Jun ior hat Unrecht udn wir Recht.

Vielen lieben Dank Adora Belle
Grüße an Feucht von Lipwig :wink1
Tatjana

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#4

12.08.2020, 16:25

Richtich.

Grüße richtich :mrgreen: aus.
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