Streitwert Arbeitsrecht Urlaubsanspruch + Freistellung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RefaJBC2015
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#1

06.08.2020, 12:57

Hallo,

hab hier eine Sache in der wir beim Gericht die Streitwertfestsetzung beantragt haben. Das Gericht will das wir einen Vorschlag unterbreiten. Wir vertreten die beklagte Partei gegen die Kündigungssschutzklage eingereicht wurde. Im Klageantrag der Gegenseite steht drinn: das Urlaubsansprüche geltend gemacht werden. Im Vergleichsbeschluss wurde dann eine Regelung zu der Freistellung getroffen. Fällt der Freistellungsanspruch unter den Mehrwert des Vergleichs oder nicht. Weil ja in der Klageschrift Urlaubsanspüche geltend gemacht werden bin ich mir nicht sicher, ob die Nennung der Urlaubsansprüche in der Klageschrift einen Einfluss auf die Berechnung der Freistellung haben weil der Urlaubsanpruch und die Freistellung ja schon irgendwie zusammenhängen.

Vielen Dank im Voraus
RefaJBC2015
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#2

06.08.2020, 13:02

Achso und ich stelle mit gerade auch noch die Frage ob ich für einen Antrag auf Weiterbeschäftigung aus der Klageschrift ein Bruttomonatsgehalt berechnen kann obwohl ich bereits für die Abwehr der Kündigung drei Bruttomonatsgehälter berechnet habe.
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