Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BüroBüro
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#1
29.07.2020, 12:10
Hallo zusammen, kurze Frage, die ich mir irgendwie immer wieder stelle
Bekomme ich neben der Gebühr Nr. 4110 noch das Abwesenheitsgeld? Oder entfällt das dann
Sollte der Anwalt nur bspw. 3 Std beim Termin gewesen sein, rechne ich ja nur die Nr. 4109 (Mdt ist in Haft) plus das normale Abwesenheitsgeld ab oder
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
29.07.2020, 12:51
Das Abwesenheitsgeld gehört zu den Reisekosten und fällt im Rahmen der Geschäftsreise an. Der Anfall hat keinen Einfluss auf oder Bezug zum Längenzuschlag.