Strafsachen Abwesenheitsgeld

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

29.07.2020, 12:10

Hallo zusammen, kurze Frage, die ich mir irgendwie immer wieder stelle :patsch
Bekomme ich neben der Gebühr Nr. 4110 noch das Abwesenheitsgeld? Oder entfällt das dann :kopfkratz
Sollte der Anwalt nur bspw. 3 Std beim Termin gewesen sein, rechne ich ja nur die Nr. 4109 (Mdt ist in Haft) plus das normale Abwesenheitsgeld ab oder :kopfkratz
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Adora Belle
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#2

29.07.2020, 12:51

Das Abwesenheitsgeld gehört zu den Reisekosten und fällt im Rahmen der Geschäftsreise an. Der Anfall hat keinen Einfluss auf oder Bezug zum Längenzuschlag.
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