Hallo zusammen,
ich komme einfach nicht weiter, folgender Fall:
Im Gerichtstermin ergeht Versäumnisurteil, der Gegner legt Einspruch ein, sodass ein 2. Termin bestimmt wird. Nach diesem 2. Termin wird unser Antrag auf Erlass eines 2. VU zurückgewiesen, da der Gegner Atteste vorlegt wegen Klinikaufenthalten.
3 Monate später wird erneut Termin bestimmt, der allerdings wegen Erkrankung des Richters wieder aufgehoben wird. Das Gericht fragt an ob wir die Sache für erledigt erklären wollen (wegen Zahlung der Gegenseite), das machen wir dann auch, es ergeht Beschluss "Nach Erledigung der Hauptsache werden die Kosten des Rechtsstreits dem Gegner auferlegt" (§ 91a ZPO).
So, jetzt soll ich Kostenfestsetzung beantragen. 1,3 ist klar, bekomme ich jetzt überhaupt eine Terminsgebühr? Nach § 91a ZPO ja nicht.....
Einspruch gegen VU 2. Termin
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Aber es hat doch vorher ein 2. Termin stattgefunden, wie du schreibst. Also ist doch die 1,2 TG entstanden.
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Genau. Die TG ist vor der Kostenentscheidung entstanden.