KFA bei Teil-VU und Teil-Anerkenntnisurteil gegen zwei Beklagte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Maija
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#1

17.07.2020, 09:25

Hallo zusammen,

bräuchte mal wieder Eure Unterstützung.

Hab eine Akte vorliegen, Mandantin geht gegen zwei Miterben vor. Zunächst werden außergerichtlich von jedem jeweils 350,00 € gefordert und ne 1,3 GG. Es wird dann Klage gegen beide erhoben, dass beide gesamtschuldnerisch zu verurteilen sind, 700,00 € zu zahlen und der Beklagte zu 1) die 1,3 GG und der Beklagte zu 2) die 1,3 GG. Gegen den Beklagten zu 1) erging ein Teil-VU, dass er 700,00 € als Gesamtschuldner und die GG zu zahlen hat, betreffend den Beklagten zu 2) fand ein Termin statt und es erging ein Teil- Anerkenntnis- und Endurteil, wonach dieser als Gesamtschuldner 700,00 € zu zahlen hat und die GG. Streitwert wurde auf 700,00 € festgesetzt. Die Beklagten haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Jetzt meine Frage, wie mach ich denn hier den KFA, weil hinsichtlich Beklagten zu 1) ist ja ne VG und eine 0,5 TG entstanden und hinsichtlich Beklagten zu 2) eine VG und eine 1,2 TG? Und wie verhält es sich mit der Anrechnung von zwei Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühr? Steh hier total auf dem Schlauch.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
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Anahid
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#2

17.07.2020, 11:15

Bei 2 Gegnern ist das egal, da Ihr immer nur die in dem Verfahren angefallenen Gebühren abrechnen könnt. Heißt auch, dass Ihr neben der 0,5 TG nicht zusätzlich eine 1,2 TG erhaltet, sondern höchstens eine 1,2 TG. Du meldest zur Festsetzung die 1,3 VG + 1,2 TG an. Im Grunde hat der Beklagte, der ein VU hat ergehen lassen, leider "Pech" gehabt, den er haftet als Gesamtschuldner ebenfalls für den Ausgleich der 1,2 TG.

Blöd ist natürlich, dass Ihr vorgerichtlich anscheinend zwei getrennte Angelegenheiten daraus gemacht habt und nun im Verfahren Gesamtschuldnerschaft bestehen soll. Wenn Dir tatsächlich die vorgerichtlichen Kosten gegen jeden Beklagten gesondert zugesprochen wurden (also keine Gesamtschuldnerschaft besteht), dann musst Du auf die 1,3 VG aus 700,00 € 2 x die 0,65 GG aus 350,00 € anrechnen. Bedeutet, dass im Endeffekt von der VG nichts übrig bleibt. :?
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Maija
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#3

20.07.2020, 08:49

Vielen Dank Anahid für Deine Hilfe!!!
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