Hallo,
habe hier eine Sache die ich abrechnen möchte. Wir haben unzählige Klageerweiterungen in denen zum Teil Ansprüche z.B ab Monat Mai 2020 geltend gemacht werden. Wenn ich jetzt den Streitwert berechne, kann ich dann z.B schon Monat Juni und Juli mit reinnehmen oder nur den Monat Mai?
Vielen Dank im Voraus
Streitwert für fortlaufende Anträge aus Klageschrift
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Fragt sich von was wir hier reden. Grundsätzlich kannst Du nicht einzelne Monate reinnehmen, weil Du jetzt erst eine Abrechnung macht. Der Streitwert bemisst sich nach dem, was beantragt wurde. Bei fortlaufenden Zahlbeträgen, wie z.B. Unterhalt ab Mai, würde sich der Streitwert für den Antrag auf den Jahresbetrag der geforderten monatlichen Zahlung errechnen.
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Es geht um einen Haushaltsführungsschaden
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und um einen Erwerbsschaden resultierend aus einem Verkehrsunfall
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Ich mache gerade in dieser Sache eine KFA mit PKH ...das Verfahren ist allerdings nicht abgeschlossen ...muss ich dann den Streitwert für das Gericht aufschlüsseln?
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Wie Du machst einen KFA aber das Verfahren ist nicht abgeschlossen? Soll das ein Vorschuss sein, oder wie?
Streitwert in Verkehrsunfallsachen: Haushaltsführungsschaden kannst Du doch gar nicht für die Zukunft geltend machen, sofern nicht ein Dauerschaden festgestellt wird. Wird ein Dauerschaden dem Haushaltsführungsschaden zugrunde gelegt, dann bildet der geforderte monatliche Betrag x 12 den Streitwert für den Haushaltsführungsschaden. Genauso sieht es beim Erwerbsschaden aus.
Streitwert in Verkehrsunfallsachen: Haushaltsführungsschaden kannst Du doch gar nicht für die Zukunft geltend machen, sofern nicht ein Dauerschaden festgestellt wird. Wird ein Dauerschaden dem Haushaltsführungsschaden zugrunde gelegt, dann bildet der geforderte monatliche Betrag x 12 den Streitwert für den Haushaltsführungsschaden. Genauso sieht es beim Erwerbsschaden aus.
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Ja, dass soll ein Vorschuss sein. Da die Sache bereits seit mehreren Jahren läuft (eine PKH-Sache). Vielen Dank für die Antwort. Jetzt muss ich nur noch rausfinden, ob es ein Dauerschaden ist.
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Beantrage doch eine vorläufige Streitwertfestsetzung und rechne danach den Vorschuss ab.