Moin
Mein Betreff sagt schon sehr viel. Wir haben eine Einlassung dahingehend abgegeben, dass wri angeregt hatten, die Regelbuße anzuheben und von der Verhängung eines Fahrvebotes abzusehen. Dieser Bitte ist der Landkreis nachgekommen. Ich muss ganz blöd fragen: Kann ich die Zusatzgebühr abrechnen? Ich würde ganz klar sagen, ja!
Zusatzgebühr Absehen Fahrverbot u. erhöhtes Bußgeld
- Adora Belle
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Ja? Ganz klar? Nach welcher Ziffer denn?
- Adora Belle
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Ich lese in der 5115 keine Variante, die zu Deinem Sachverhalt passt.
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Hallo Zusammen,
eine Zusatzgebühr erhält man nur, wenn eine Einstellung oder Einspruchsrücknahme erfolgt ist. Ansonsten diese Gebühr nicht angefallen, d.h. bei Dir wird eventuell nur der Bußgeldbescheid abgeändert in eine höhere Geldbuße. Dies rechtfertigt jedoch keine Zusatzgebühr.
eine Zusatzgebühr erhält man nur, wenn eine Einstellung oder Einspruchsrücknahme erfolgt ist. Ansonsten diese Gebühr nicht angefallen, d.h. bei Dir wird eventuell nur der Bußgeldbescheid abgeändert in eine höhere Geldbuße. Dies rechtfertigt jedoch keine Zusatzgebühr.