mit der VKH stehe ich echt immer wieder auf Kriegsfuß
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Chefin sagt, bitte über VKH abrechnen, da haben wir die Gebühren sicher. Da ja die VKH-Gebühren geringer sind stellt sich mir nun die Frage, ob ich nun gleichzeitig auch einen Kostenfestsetzungsantrag nach § 104 ZPO stellen kann über die darüberhinausgehenden Gebühren.
Und was ist, wenn die Mandantin in einem Jahr nach erneuter Überprüfung eine Ratenzahlung auferlegt erhält und die gesamten Kosten an das Gericht zurückzahlen muss. Kann ich dann immer noch einen KFA beantragen?
Ich habe meinen Freund Google bereits gefragt, aber nichts Zufriedenstellendes gefunden
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)