Guten Morgen,
ich steht gerade völlig auf dem Schlauch...
Ich muss abrechnen....
Wir haben außergerichtlich mit der Rechtsschutz die volle 1,3 Geschäftsgebühr aus € 1.900,00, plus Auslagen u. MwSt. abgerechnet.
Dann wurde Klage erhoben mit Streitwert € 450,00 (Gegner hat teilweise bezahlt).
Wie muss ich jetzt anrechnen?
ich werde gerade wegen meiner eigenen Dummheit verrückt.....
Viele Grüße
Streitwert für Geschäftsgebühr höher wie Verfahrensgebühr
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Es wird immer aus dem Wert angerechnet, der ins Klageverfahren übergegangen ist. Wenn also das Verfahren nur über 450,00 € geführt wurde, dann ist auch nur aus diesem Streitwert die Anrechnung vorzunehmen.
Unabhängig davon ist dann wohl Deine Überschrift falsch, da die GG ja wohl höher ist als die VG.
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Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Die Antwort verstehe ich leider nicht....
Stimmt..die Überschrift ist falsch...war im Eifer des Gefechts....
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Was ist daran denn unverständlich?Wenn also das Verfahren nur über 450,00 € geführt wurde, dann ist auch nur aus diesem Streitwert die Anrechnung vorzunehmen.
Ich versuchs noch einfacher: Die GG ist aus einem Wert von 450,00 € anzurechnen. Nur dieser Betrag ist doch in das streitige Verfahren gegangen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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Okay...ich hab´s verstanden.
Heute ist wirklich nicht mein Tag. Ich danke Euch!!!!!
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