Hallo zusammen,
wie setzt sich bei einer Stufenklage der Streitwert bei Geltendmachung des Pflichtteils zusammen?
Weiß das jemand?
Streitwert Stufenklage Pflichtteil anfordern
- doxy123
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Gemäß § 44 GKG ist bei der Stufenklage für die Wertberechnung nur einer der verbundenen Ansprüche, und zwar der höhere, maßgebend.
Da der Anspruch auf Auskunftserteilung den Zahlungsanspruch nur vorbereiten soll, ist der Leistungsanspruch in aller Regel der höhere. Bei einer Stufenklage wird mit Einreichung der Klageschrift nicht nur der Auskunftsanspruch, sondern gleichzeitig auch der - unbezifferte - Zahlungsanspruch anhängig (vgl. BGH, MDR 1961, 751). Der (höhere) Wert des Leistungsanspruchs ist daher auch insoweit maßgebend für die Wertberechnung.
Da der Anspruch auf Auskunftserteilung den Zahlungsanspruch nur vorbereiten soll, ist der Leistungsanspruch in aller Regel der höhere. Bei einer Stufenklage wird mit Einreichung der Klageschrift nicht nur der Auskunftsanspruch, sondern gleichzeitig auch der - unbezifferte - Zahlungsanspruch anhängig (vgl. BGH, MDR 1961, 751). Der (höhere) Wert des Leistungsanspruchs ist daher auch insoweit maßgebend für die Wertberechnung.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.
[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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